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Erleichterungen bei der Bilanzierung durch das MicroBilG
Erläuterung offener Fragen zu Aufstellung und Offenlegung bei Kleinstunternehmen
Geradezu [i]Theile/Weiß, Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG), BBK 17/2012 S. 786 NWB JAAAE-16121im Eilverfahren ist das „Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)” beschlossen worden: Vom Referentenentwurf () über den Regierungsentwurf () bis zur Ausfertigung des Gesetzes am ist nicht einmal ein halbes Jahr vergangen. Mit dem MicroBilG wird innerhalb der Klasse der kleinen Kapitalgesellschaft die Untergruppe der Kleinstkapitalgesellschaft eingeführt, der optionale Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses eingeräumt werden. Das Gesetz ist am in Kraft getreten und entfaltet bereits Wirkung für Jahresabschlüsse 2012 bei kalendergleichem Geschäftsjahr.
Der Beitrag erläutert das Gesetz und soll zur Klärung verbliebener offener Fragen beitragen.
inkl. animiertem Schaubild
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Überblick
1. Charakterisierung und Ziele des MicroBilG
Das [i]Erichsen, Die neue Micro-Richtlinie: mehr Risiken als Vorteile?, NWB-BB 1/2013 S. 9 NWB OAAAE-25307MicroBilG ist ein recht kurzes Änderungsgesetz. In acht Artikeln werden neun Bundesgesetze und Verordnungen geändert:
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)S. 108
Unternehmensregisterverordnung (URV)
Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO)