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Unzulässigkeit der Aufrechnung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Rechtsprechungsänderung durch
[i]BFH, Urteil v. 2. 11. 2010 - VII R 6/10 NWB UAAAD-59909 Nachdem der BFH in seinem Beschluss v. - VII R 35/08 NWB VAAAD-56248 darüber befand, dass die vom Finanzamt im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldeten Steuerforderungen gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, [i]Benzel, NWB 10/2011 S. 782den dieser im Rahmen einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen unternehmerischen Tätigkeit erworben hat, aufgerechnet werden dürfen, liegt nunmehr ein weiteres Urteil aus diesem Themenkreis vor. Der BFH hatte im Urteil v. - VII R 6/10 NWB UAAAD-59909 darüber zu entscheiden, inwieweit Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuer-Vergütungsanspruch des Insolvenzschuldners verrechnet werden dürfen.
I. Bisherige Rechtslage, Ausgangssachverhalt und Entscheidung des BFH
1. Bisherige Rechtslage
[i]Bisher: Verrechnung möglichBislang war die Rechtsprechung des BFH so, dass er die Verrechnung als möglich angesehen hat, da der Vorsteueranspruch aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirtschaftlich in den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung fällt, womit er einen vor Eröffnung des Verfahrens begründe...BStBl 2007 II S. 745