Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Paaren
Ehegatten, Lebenspartner bzw. Lebensgefährten, die zusammen am Beschäftigungsort leben
[i]BFH, Urteil vom 8. 10. 2014 - VI R 16/14 NWB OAAAE-83404 Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist – bekanntermaßen – anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. Das gilt übrigens auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche (und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres) am Beschäftigungsort zusammenleben. Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt-)Bezugsperson zu verorten. Dies hat der NWB OAAAE-83404 entschieden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt des BFH-Urteils VI R 16/14
[i]Wohnsituation: Doppelte HaushaltsführungDie Klägerin erzielte im Streitjahr (2008) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie war in unbefristeten Arbeitsverhältnissen in C und anschließend in D beschäftigt. Ihr Lebensgefährte arbeitete im nahen E. Beide bewohnten gemeinsam zunächst eine Wohnung in F und anschließend in G. Beide Wohnorte b...