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Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung und Fallbeispiele
[i]BFH, Urteile v. 9. 6. 2011 - VI R 55/10 NWB DAAAD-89818, VI R 36/10 NWB TAAAD-89817 und VI R 58/09 NWB NAAAD-89819Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteilen v. - VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB TAAAB-05371 der infoCenter-Beitrag „Reisekosten” [i]Geserich, NWB 35/2011 S. 2920; Hilbert, NWB 32/2011 S. 2722; Schneider, NWB 48/2010 S. 3868aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die bisherige Rechtsprechung
1. Mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander möglich
[i]Bisher: Mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander möglichNach der bisherigen Rechtsprechung des BFH konnte ein Arbeitnehmer, der in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben.
Der Begriff des Tätigkeitsmittelpunkts i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG (Verpflegungsmehraufwand) entspricht dem Begriff der (regelmäßigen) Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale) und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (Zuschlag zur 1-%-Regelung).
2. Regelmäßige Arbeitsstätte
[i]Ortsfeste dauerhafte betriebliche EinrichtungUnter regelmäßiger Arbeitsstätte versteht der BFH jede ...BStBl 2010 II S. 564BStBl 2009 II S. 818BStBl 2009 II S. 822BStBl 2010 II S. 852