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Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei weiträumigem Arbeitsgebiet
Die „Forstarbeiter-Entscheidung” des Lohnsteuersenats
[i]BFH, Urteil v. 17. 6. 2010 - VI R 20/09 NWB LAAAD-56247 Der BFH hatte sich in seinem Urteil v. - VI R 20/09 ein weiteres Mal mit dem Thema des einkommensteuerrechtlichen Reisekostenrechts befasst und entschieden, dass ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie dies etwa typischerweise bei einem ausgedehnten Waldgebiet der Fall ist, keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellt. [i]Hilbert, NWB 14/2010 S. 1062; Weber/Weißig, NWB 38/2010 S. 3028Dieses Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus insbesondere auch deshalb von Bedeutung, weil es die zentralen Begriffe regelmäßige Arbeitsstätte und wechselnde Tätigkeitsstätte fortentwickelt, weiter tatbestandlich präzisiert und dabei der typisierenden Umschreibung der ortsfesten dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers abgrenzende Funktion beimisst. Gerade der hier entschiedene Fall (Forstarbeiter) zeigt, dass dem Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte in mehrfacher Hinsicht Bedeutung zukommt, nämlich zum einen für die Anwendung der Entfernungspauschale, zum anderen hinsichtlich der Frage, ob eine Auswärtstätigkeit vorliegt, also der Arbeit...