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InfoCenter - Stand: 01.03.2024

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)

Prof. Dr. Carsten Theile
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Am hat das IASB den Standardentwurf ED/2019/7 veröffentlicht. Der Fokus des Standardentwurfs liegt auf der Gewinn- und Verlustrechnung: Sie soll durch die Einführung von Kategorien und verpflichtenden Zwischensummen neu strukturiert werden; es kommt zu einer deutlichen Erfolgsspaltung. Das IASB, aber auch EFRAG und das DRSC haben sich seither mit den Ideen zur Erfolgsspaltung und daraus abzuleitenden Kennzahlen intensiv auseinandergesetzt. In 2023 hat das IASB bekanntgegeben, das Projekt in 2024 zu finalisieren und einen neuen Standard IFRS 18 zu veröffentlichen. Der neue Standard wird den bisherigen IAS 1 ersetzen und soll ab 2027 anzuwenden sein. Die vergleichsweise lange Übergangsfrist soll es den Unternehmen ermöglichen, sich auf die Änderungen angemessen einzustellen. Ausführlich zum Standardentwurf siehe Theile/Hegenberg, . Die angedachten Veränderungen sind in diesem Beitrag nicht eingearbeitet.

1. Begriff und Anwendungsbereich

Die Aufzählung der Bestandteile eines IFRS-Abschlusses in IAS 1.10 enthält eine „Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) für die Periode“. Diese Darstellung kann als alleinige Aufstellung (single statement) erscheinen oder in zwei Bestandteile zerlegt werden. Bei der derzeit in der Praxis üblichen Zerlegung ist der erste Bestandteil die herkömmliche GuV (statement of profit or loss), während der zweite Bestandteil die erfolgsneutral im Eigenkapital gegengebuchten Aufwendungen und Erträge aufnimmt, das sog. other comprehensive income. In diesem Beitrag geht es nur um die herkömmliche GuV.

2. Form und Mindestposten

Ob die GuV nur in Staffelform (wie nach HGB) oder auch in Kontoform dargestellt werden kann, lässt IAS 1 offen. Alle in IAS 1 gegebenen Beispiele deuten aber auf die Staffelform, die auch in der Praxis einzig üblich ist.

IAS 1.82 enthält die Auflistung jener Posten, die in die GuV aufgenommen werden sollten; hinzu könnten noch Anforderungen aus anderen Standards treten (hier ohne die durch IFRS 17 für Versicherungsunternehmen veranlassten Erweiterungen):

  • a) Umsatzerlöse (revenue) mit gesondertem Ausweis der nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträge

  • aa) Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Kosten bewertet werden (gains and losses arising from the derecognition of financial assets measured at amortised cost)

  • b) Finanzierungsaufwendungen (finance costs)

  • ba) Wertminderungsaufwendungen, Zuschreibungserträge (impairment losses, reversals) aus Finanzinstrumenten

  • c) Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (share of the profit or loss of associates and joint ventures accounted for using the equity method)

  • ca), cb) Umklassifizierungsgewinne und -verluste bei Finanzinstrumenten (gain or loss arising from … reclassification)

  • d) Steueraufwendungen (tax expense)

  • ea) Ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme der aufgegebenen Geschäftsbereiche i. S. v. IFRS 5 (a single amount for the total of discontinued operations (see IFRS 5))

Die Darstellung endet dann mit dem Periodenergebnis (Gewinn oder Verlust; profit or loss).

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