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Bilanzierung von Computern und Peripheriegeräten
Ein [i]Endert/Sepetauz, Bilanzierung und Verbuchung geringwertiger Wirtschaftsgüter, BBK 18/2012 S. 828 NWB CAAAE-17104 Aspekt im Zuge der Anschaffung eines Computers ist die buchhalterische Erfassung der Hardware. Diesbezüglich sind verschiedene Konstellationen denkbar – z. B. die einzelne Aktivierung des Rechners oder die Einstellung in einen Sammelposten. Um weitere Funktionalitäten eines Computers vollumfänglich nutzen zu können, werden typischerweise weitere Geräte wie z. B. Maus, Drucker, Scanner oder auch Multifunktionsgeräte (sog. „All-in-One-Lösungen”) benötigt. Vor diesem Hintergrund systematisiert der vorliegende Beitrag die Bilanzierung von Computerhardware und stellt diese beispielhaft dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Computer und Zubehör als geringwertige Wirtschaftsgüter?
1. Betragsgrenzen
Computer [i]Einzelbewertungund die zugehörige Peripherie stellen aus bilanzieller Sicht grundsätzlich Vermögensgegenstände dar, die nach den allgemeinen Regelungen des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln anzusetzen und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB zu bewerten sind.
Die [i]infoCenter, Geringwertige Wirtschaftsgüter NWB QAAAB-04818 Anschaffungs- und Herstellungskosten von Computern (inkl. Laptops sowie Netbooks) und Zubehör unterschreiten einzeln oftmals die Betragsgrenzen der Regelun...