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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 2024/18 E

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11 Satz 1; EStG § 9a Satz 1 Nr. 1 b); EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 19 Abs. 2 Satz 1; EStG § 19 Abs. 2 Satz 3; EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 Satz 2

Steuerfreiheit eines als Versorgungsleistung gezahlten Sterbegeldes – Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen – Nichtberücksichtigung steuerpflichtiger Einnahmen bei Vorteilsanrechnung – Auswirkung des Pauschbetrags für Versorgungsbezüge

Leitsatz

  1. Das an Hinterbliebene ausgezahlte Sterbegeld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist kein steuerfreier Bezug i.S,d, § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG (entgegen , EFG 2019, 535).

  2. Der Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen ist nicht im Wege der Vorteilsanrechnung um die – nach Minderung um den Versorgungsfreibetrag verbleibenden - steuerpflichtigen Sterbegeldleistungen zu kürzen.

  3. Eine solche Kürzung unterbleibt auch, soweit das Sterbegeld durch den Pauschbetrag für Versorgungsbezüge steuerlich entlastet worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
EStB 2021 S. 47 Nr. 1
ErbBstg 2020 S. 271 Nr. 11
ErbStB 2020 S. 291 Nr. 10
GStB 2021 S. 41 Nr. 2
NWB-EV 2020 S. 324 Nr. 9
SAAAH-55988

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E

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