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Beerdigungskosten sind auch dann abzugsfähig, wenn sie aus zu versteuernden Sterbegeldern bezahlt werden
Zur Frage, ob von einer Steuerpflichtigen aufgewandte Kosten, die anlässlich der Beerdigung ihrer Mutter entstanden sind, bei ihr als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG berücksichtigt werden können, obwohl sie im Streitjahr vom ehemaligen Arbeitgeber der Mutter ein steuerpflichtiges Sterbegeld auf der Grundlage des § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) empfangen hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VI R 33/20).