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Arbeitshilfe Januar 2024

Anmeldung der Übertragung eines Kommanditanteils zum Handelsregister – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Anmeldung der Übertragung eines Kommanditanteils zum Handelsregister – Muster

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Kommanditgesellschaft ist auch dann, wenn die KG Eigentümerin von Grundbesitz ist, nicht formbedürftig. Eine Ausnahme gilt für die Übertragung aller Anteile an einer GmbH & Co. KG in einem einzigen Vertrag, da diese Übertragung diejenige der Anteile an der Komplementär-GmbH einschließt, die notariell zu beurkunden ist (§ 15 Abs. 3, 4 GmbHG).

Für die Übertragung von Geschäftsanteilen des Komplementärs sowie von Kommanditanteilen gelten die Regeln für die Übertragung von OHG-Anteilen entsprechend, d.h. unter anderem, dass auch die Anmeldung der Übertragung eines KG-Anteils zum Handelsregister erforderlich ist (§ 107, § 143 Abs. 2 HGB). Die Rechtsfolge der Übertragung ist der Übergang aller Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsvertrag, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt.

Bei der Anteilsübertragung (Sonderrechtsnachfolge) besteht eine Haftungsbegrenzung des Alt- und Neukommanditisten auf den Wert der Kommanditeinlage bei vollständiger Einlagenleistung und fehlender Einlagenrückgewähr. Zu beachten ist allerdings die gesamtschuldnerische Haftung von Alt- und Neukommanditisten bei nicht, nicht vollständig oder vorzeitig zurückgezahlter Hafteinlage an den Veräußerer.

Mehr zum Thema Übertragung eines KG-Anteils sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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