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Ermittlung und Buchung von Umsatzerlösen aus Geldspielgeräten
Anforderungen der Finanzverwaltung an den Datenabruf über sog. Auslesestreifen
[i]BMF, Schreiben v. 5.11.2021 - III C 2 - S 7200/19/10003 :005 NWB IAAAH-94274 Glücksspiele sind in Deutschland weit verbreitet. Allein der Umsatz von Aufstellern von Geldspielautomaten wird auf mehr als 5 Mrd. € geschätzt. Demgegenüber stehen nicht unerhebliche volkswirtschaftliche Kosten, die durch Spielsucht, aber vor allem durch Steuerhinterziehung und Geldwäsche verursacht werden. Jedes Geldspielgerät muss über eine Vorrichtung verfügen, die den Umsatz protokolliert. Dieser sog. Auslesestreifen weist ähnlich wie elektronische Registrierkassen automatisch gespeicherte Datensätze aus und ist der Besteuerung zugrunde zu legen. Bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflicht oder bei Manipulationsverdacht ist die Finanzverwaltung berechtigt, die Buchführung zu verwerfen und die Umsätze zu schätzen. Der Beitrag erläutert die Funktionsweise des Auslesestreifens und verdeutlicht so, wie die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach dem aktuellen zu ermitteln ist. Danach ist nur noch der Saldo (1) der Umsatzsteuer und damit auch in der Buchführung zugrunde zu legen.
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