Umsatzsteuer; Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Bezug: BStBl 1994 I S. 465
Bezug: BStBl 1994 II S. 548
Ergänzend zum /94 (BStBl 1994 I S. 465) gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
I.
Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung bei Geldspielgeräten ist der - nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums - mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer ( (BStBl 1994 II S. 548)).
Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt. Die Salden werden nach folgendem Schema ermittelt:
Einwurf
- Auswurf
= Saldo (1)
- Erhöhung des Auszahlvorrats oder
+ Verminderung des Auszahlvorrats + Nachfüllungen
- Entnahmen
- Fehlbeträge
= elektronisch gezählte Kasse
+ Entnahme
- Nachfüllungen
= Saldo (2)
Der Saldo (2) ist demnach der um die Veränderung des Auszahlvorrats bereinigte sowie die Fehlbeträge geminderte Saldo (1). Als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage ist der Saldo (1) heranzuziehen.
II.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF v. - III C 2 - S 7200/19/10003 :005
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2021 I Seite 2223
DStR 2021 S. 2642 Nr. 45
GStB 2021 S. 44 Nr. 12
PStR 2022 S. 27 Nr. 2
UR 2022 S. 36 Nr. 1
UStB 2021 S. 388 Nr. 12
IAAAH-94274