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„Ein bisschen was geht immer?!“ – Berechnung von Preisuntergrenzen
Elektronische Arbeitshilfe zur Ermittlung der preislichen „Schmerzgrenze“ in Preisverhandlungen
In der betrieblichen Praxis gibt es immer wieder Situationen, in denen sich die kalkulierten Preise nicht verwirklichen lassen. Dann stellt sich die Frage, ob und wie weit der Unternehmer beim Preis dauerhaft oder temporär nachgeben kann, um z. B. einen neuen Kunden zu gewinnen oder in einer kritischen Situation zumindest die Auslastung sicherzustellen. Aber nicht jeder Preis darf akzeptiert werden, um den Bestand des Unternehmens letztlich nicht zu gefährden. Deshalb sollte jeder Unternehmer genau wissen, wo seine „Schmerzgrenze“ liegt – sowohl monetär als auch persönlich. Denn Preisreduktionen haben Nachteile, die gezielt begrenzt werden müssen. Die elektronische Arbeitshilfe zu diesem Beitrag ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Berechnung von Preisuntergrenzen (PUG) und schafft so eine verlässliche und transparente Basis für alle Preisverhandlungen.
Erichsen, Preisuntergrenzen, Arbeitshilfe NWB BAAAH-52161
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie
I. Arten der Preisuntergrenze
[i]Begriff der Preisuntergrenze Grundsätzlich sind drei Preisuntergrenzen zu unterscheiden, mit denen Unternehmer versuchen können, neue Aufträge oder Kunden zu generieren:
Die langfristige Preisuntergrenze,
die kurzfristige Preisuntergrenze und
die liquiditätsorientierte Preisuntergrenze.
1. Langfristige Preisuntergrenze
Die langfristige [i]Langfristige PUG entspricht den Selbstkosten Preisuntergrenze ermöglicht es Unternehmen, zumindest alle Kosten zu decken; sie entspricht den Selbstkosten der Vollkostenkalkulation. Ein Gewinn kann nicht erzielt werden, allerdings lässt sich die Liquidität zumindest weitgehend sichern bzw. stabilisieren. S. 943
Grundsätzlich ist es sinnvoll, mit dem Preis so nah wie möglich an diese Preisuntergrenze zu gelangen bzw. diese möglichst zu übertreffen.