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E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.0
Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes
Mit Schreiben vom hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht. Dieser ist grundsätzlich verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für die Wirtschaftsjahre 2016 oder 2016/2017 möglich. Die inhaltlichen Änderungen der Taxonomie 6.0 gehen überwiegend auf die geänderten handelsrechtlichen Rahmenbedingungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zurück. Daneben sind auch Änderungen aus dem Projekt ELBA (ELektronische BilanzAbgabe) enthalten, dessen Zweck in der Förderung des elektronischen Datenaustauschs im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken besteht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Taxonomie 5.4 werden im folgenden Beitrag dargestellt.
Gibt es Unterschiede der Taxonomie 6.0 gegenüber der Taxonomie 5.4?
Welche Änderungen sind positiv einzustufen?
Welche Änderungen sind eher negativ oder als unwesentlich zu bewerten?
I. Einleitung
[i]Happe, Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 7/2016 S. 327 NWB VAAAF-69734 Riepolt/Steinegger, E-Bilanz einer Personengesellschaft, StuB 17/2015 S. 667 NWB NAAAF-01395 Riepolt, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei der E-Bilanz, StuB 2016 S. 62 NWB CAAAF-42318 Das BMF veröffentlicht jährlich aktualisierte Taxonomien, die als amtlicher Datensatz bei der Übermittlung der E-Bilanz nach § 5b EStG z...