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Kein Vorsteuerabzug bei fiktivem innergemeinschaftlichem Erwerb
Kehrtwende der Finanzverwaltung ohne Übergangsfrist
[i]BMF, Schreiben vom 7. 7. 2011 - IV D 2 - S 7300 b/09/10001, NWB QAAAD-86756 Kurz vor der Sommerpause hatte die Finanzverwaltung ihre Auffassung zum Vorsteuerabzug in Fällen des § 3d Satz 2 UStG mit Schreiben vom geändert – mit weitreichenden Folgen: Denn die Finanzverwaltung hat keine Übergangsfrist eingeräumt. In der Praxis ist diese 180°-Wende noch nicht überall zur Kenntnis genommen worden. Die Bestell- und Lieferprozesse müssen jedoch angepasst werden, damit Unternehmen nicht in diese Steuerfalle tappen.
I. Innergemeinschaftlicher Erwerb
1. Grundfall
[i]infoCenter, Innergemeinschaftlicher Erwerb, NWB UAAAA-41705 Erwirbt ein Unternehmer Waren aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat er hierfür unter den Voraussetzungen des § 1a UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu erklären. Gemäß § 3d Satz 1 UStG wird der innergemeinschaftliche Erwerb in dem Gebiet des Mitgliedstaats bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.
Unternehmer A erwirbt bei Unternehmer B in Frankreich einen Gegenstand zu unternehmerischen Zwecken. Der Gegenstand wird von Frankreich nach Deutschland transportiert. A verwirklicht in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb.
S. 1148
[i]Voraussetzung für Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehme...