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Änderungen beim Elterngeld
Ein Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) v. (BGBl 2006 I S. 2748) trat am in Kraft. Mit der Neukonzipierung des Elterngelds als echte Entgeltersatzleistung – in der Höhe orientiert am individuellen Einkommen des Antragstellers – versuchte der Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Am hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das nicht zustimmungspflichtige Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BT-Drucks. 16/9415) angenommen. Schwerpunkt dieser ersten Reform sind die Änderung der Bezugsberechtigung und die Elternzeit für Großeltern.
Im NWB SteuerXpert sind als Anhang zu diesem Beitrag weiterführende Erläuterungen zu den materiellen Änderungen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens abrufbar.
I. Hintergrund der gesetzlichen Änderungen
Das BEEG ist zwar erst knapp zwei Jahre in Kraft, dennoch gelangte die Bundesregierung zu der Auffassung, dass in Teilbereichen Änderungen und Weiterentwicklungen der geltenden Regelungen notwendig sind. Wesentliche Inhalte der Reform sind die Angleichung der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern (s...