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IWB Nr. 4 vom Seite 140

Treaty-Shopping/Directive-Shopping

Dr. Patrick Uwe Wittenstein, LL.M. in Tax Law (Maastricht), Steuerberater, Paderborn, und Dr. Lukas Hilbert, Bad Honnef

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Begriff

Als [i]Ausnutzung von QuellensteuervorteilenTreaty-Shopping wird die – aus steuerpolitischer Sicht – unerwünschte bzw. missbräuchliche Ausnutzung von Quellensteuervorteilen aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezeichnet.

II. Quellensteuern als Investitionshindernis

Zahlreiche [i]Quellensteuern sichern BesteuerungszugriffStaaten erheben vor allem dann eine Quellen- bzw. Abzugssteuer (englisch withholding tax), wenn Zahlungsströme aus dem In- ins Ausland geleistet werden (z. B. bei von einer Tochter- an ihre Muttergesellschaft gezahlten Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren). So erhebt etwa Deutschland auf Dividenden – und in bestimmten Fällen auch auf Zinsen – eine Kapitalertragsteuer i. H. von 25 % (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 i. V. mit § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG, zzgl. SolZ). Bei Lizenzgebühren beträgt die Quellensteuer 15 % (§ 50a Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit § 50a Abs. 2 EStG). In der Regel sind die entsprechenden Quellensteuern dabei auf die volle Höhe der jeweiligen Einnahmen und...

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