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Arbeitsförderungsrecht im „Konjunkturpaket II”
Änderungen des Kurzarbeitergeldrechts bei Weiterbildung sowie weitere Neuregelungen
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. (BGBl 2009 I S. 416), welches der Umsetzung des „Konjunkturpakets II” dient, unternimmt der bundesdeutsche Gesetzgeber einen neuerlichen Versuch, den Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise entgegenzusteuern. Obgleich im Rahmen dieses Pakets die steuer- bzw. [i]Ehlers, NWB 2009 S. 874 zur Betriebsvereinbarung bei Einführung von Kurzarbeitwirtschaftsrechtlichen Regelungen im Vordergrund stehen, kommt auch dem arbeitsförderungsrechtlichen Teil dieses Maßnahmepakets, der grundsätzlich rückwirkend am in Kraft getreten ist, eine erhebliche Bedeutung zu. Über diese arbeitsförderungsrechtliche Materie wird nachfolgend ein Überblick gegeben, wobei Änderungen des Kurzarbeitergeldrechts bei Weiterbildung im Mittelpunkt stehen.
I. Änderungen des Kurzarbeitgeldrechts bei Weiterbildung
[i]Volle Erstattung der SozialversicherungslastBefristet bis Ende 2010 gilt folgende Neuregelung: Dem Arbeitgeber werden von der Bundesagentur für Arbeit die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet, wenn im Hinblick auf den betroffenen Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die mit einer beruflichen Weiterbildung (betrieblichen Qualifizierung) zusammenhängen (§ 421t Abs. 1 Nr. 2 SGB III). Die wichtigste Voraussetz...