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Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit
[i]Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit NWB BAAAD-13873Für Arbeitgeber ist ein kooperativer Betriebsrat der Partner, mit dem am schnellsten und rechtssicher Kurzarbeit einzuführen ist. Denn die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG, nach der die Gewerkschaft ein Monopol bei Fragen materieller Arbeitsbedingungen hat, greift dann nicht, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (§ 87 Abs. 1 BetrVG), und ein Tarifvertrag die Angelegenheit nicht abschließend regelt. Das ist i. d. R. bei Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) und auch bei Änderungen flexibler Arbeitszeitmodelle (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) der Fall. Außerdem gilt die Betriebsvereinbarung unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer (§ 77 Abs. 4 BetrVG). Zudem stehen die Parteien unter Zeit-/Einigungsdruck, da bei Streit der Weg über die Einigungsstelle laufen würde, was u. U. Monate dauern kann.
Hinweis: Der Vertragstext dieses Musters ist für Sie als Arbeitshilfe unter der NWB DokID: NWB BAAAD-13873 aufbereitet und abrufbar.
Zwischen der … gesetzlich vertreten durch … und dem Betriebsrat der … wird nachstehende Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit mit dem Ziel geschlossen, in der aktuellen Wirtschaftskrise Entlassungen zu vermeiden.
Diese Betriebs...