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Neue Grundsätze für den Vorsteuerabzug und die Vorsteuerberichtigung
Die Verwaltung zieht Konsequenzen aus der jüngeren BFH-Rechtsprechung
[i]BMF, Schreiben vom 2. 1. 2012, BStBl 2012 I S. 60Die für die Umsatzsteuer zuständigen beiden Senate des BFH haben in jüngster Zeit eine Reihe von – zum Teil auf entsprechende EuGH-Rechtsprechung zurückzuführende – Entscheidungen getroffen, die grundlegende Fragen des Vorsteuerabzugs behandeln, nämlich die , BStBl 2012 II S. 53 zum Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Betriebsausflug; vom - XI R 9/08, BStBl 2012 II S. 58 [i]Behrens, NWB 26/2011 S. 2204; ders., NWB 17/2011 S. 1446zum Vorsteuerabzug bei der Überlassung eines Grundstücks an einen Gesellschafter-Geschäftsführer; vom - V R 12/08, BStBl 2012 II S. 61 zum Vorsteuerabzug aus Erschließungskosten; vom - V R 38/09, BStBl 2012 II S. 68 zum Vorsteuerabzug bei der Veräußerung einer Beteiligung, und vom - V R 23/10, BStBl 2012 II S. 74 zum Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für eine Marktplatzsanierung. Die Verwaltung hat die Grundsätze dieser Rechtsprechung in einem umfangreichen BMF-Schreiben zusammengefasst, interpretiert, mit Beispielen angereichert und gleichzeitig mehrere Abschnitte des UStAE entsprechend geändert und ergänzt (vgl. BStBl 2012 I S. 60).
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