Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Abgabe
einer Steuererklärung in elektronischer Form im Rahmen der Härtefallregelung
nach § 150 Abs. 8 AO - hier: selbständiger Zeitungszusteller mit
jährlichen Einnahmen von knapp 6.000 €
Leitsatz
1. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit
i.S.d. § 150 Abs. 8 AO kann bei einem Missverhältnis des Kostenaufwands
für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung
zu den die Verpflichtung hierzu begründenden Gewinneinkünften vorliegen.
2. Die Kosten der Umstellung
auf den elektronischen Verkehr mit dem Finanzamt, zu denen nicht
nur die Aufwendungen für die Anschaffung der Hard- und Software, sondern
auch für deren Einrichtung, Wartung und ähnliche Dienstleistungen
gehören, müssen in einer wirtschaftlich sinnvollen Relation zu dem
Betrieb bzw. den daraus erzielten Einkünften stehen. Dies ist bei
einem Kleinstbetrieb im Regelfall nicht der Fall.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 10 Nr. 37 DStRE 2017 S. 1460 Nr. 23 EFG 2017 S. 40 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2017 S. 166 NAAAF-88627
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.10.2016 - 2 K 2352/15
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