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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 12/21 EFG 2021 S. 1959 Nr. 23

Gesetze: AO § 150 Abs. 8 ; KStG § 31a Abs. 1a ; GewStG § 14a

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung der Steuererklärungen

Leitsatz

1. Bei der Prüfung, ob dem Steuerpflichtigen gem. § 150 Abs. 8 AO ein Anspruch auf Verzicht auf die Übermittlung von Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit zusteht, ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzustellen, der die Übermittlungspflicht auslöst; dabei ist neben dessen Einkünften auch das Betriebsvermögen zu berücksichtigen.

2. Erzielt der Betrieb keine positiven laufenden Einkünfte, ist dem Steuerpflichtigen die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung der Steuererklärungen wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn er dafür 8 bis 10 % des gesamten Vermögensbestandes des Betriebes aufwenden müsste.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 13 Nr. 26
DStRE 2022 S. 885 Nr. 14
EFG 2021 S. 1959 Nr. 23
GmbH-StB 2022 S. 29 Nr. 1
VAAAH-88786

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 08.07.2021 - 1 K 12/21

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