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PiR Nr. 12 vom Seite 370

Bilanzierungspraxis selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach HGB und IFRS

Auswertung der DAX, M-DAX, S-DAX und Tec-DAX Unternehmen

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos und Sebastian Klar, B.A.

Mit Einführung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach § 248 Abs. 2 HGB durch das BilMoG wurde im Speziellen das Ziel verfolgt, der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermögenswerte gerecht zu werden und sie stärker in den Fokus der Abschlussadressaten zu rücken. Untersuchungsziel der nachfolgenden Auswertung der Bilanzierungspraxis selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach HGB und IFRS ist daher insbesondere, inwiefern Unternehmen, die in ihrem Konzernabschluss nach IFRS selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktivieren, von dem Aktivierungswahlrecht nach HGB Gebrauch machen und damit die Chance einer tatsächlicheren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Annäherung an die IFRS-Rechnungslegung nutzen.

Kirsch, Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte/-gegenstände (IFRS, HGB), infoCenter NWB LAAAC-46008

Kernaussagen
  • Die Chance einer tatsächlicheren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch Gebrauch des Aktivierungswahlrechts selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach HGB wird im Wesentlichen nicht angenommen.

  • Insbesondere entwicklungsintensive Unternehmen m...

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