Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertragliche Rückabwicklungsrechte in Schenkungsverträgen
Regelungsbereiche und Ausgestaltungsmöglichkeiten
[i]Ivens, Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung, Grundlagen NWB HAAAE-72843 Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind von hoher praktischer Relevanz. Insbesondere unentgeltliche Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielen eine bedeutende Rolle. Sie erfolgen vielfach vor steuerlichen Hintergründen, beispielsweise um erbschaft- und schenkungsteuerliche Freibeträge (§ 16 ErbStG) mehrfach ausnutzen zu können (Koch in MüKo BGB, § 516 Rz. 84). Schenkweise Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von heute können sich jedoch morgen oftmals als fehlerhaft, überflüssig, voreilig oder unerwünscht erweisen. Ein wesentlicher Bestandteil von Schenkungsverträgen ist deshalb die Vereinbarung geeigneter Rückabwicklungsrechte (Nadecki in Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 516 BGB Rz. 16; vgl. zu den gesetzlichen Widerrufsgründen Götz, NWB 42/2015 S. 3097, 3098 f.). Sie dienen zum einen der Absicherung von Wohlverhaltenserwartungen des Übergebers, dem Schutz vor Gläubigerzugriffen oder auch steuerlichen Zielen. Zum anderen können Rückabwicklungsrechte eine enorme psychologische Bedeutung haben, indem sie das Gefühl des Vermögensverlusts beim Übergeber abmildern. Obgleich sich die Verwendung vertraglicher Rückabwicklungsrechte in der...