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Bildet eine Einkunftsart jeweils einen Gegenstandswert nach § 30 StBVV?
LG Stuttgart verneint gesonderte Gebühr für das Erstellen einer steuerlichen Selbstanzeige
[i]Berners, Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung, NWB Verlag Herne, 5. Aufl. 2016, ISBN: 978-3-482-51365-7Das ) hat sich mit der Abrechnung der Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige wegen hinterzogener Einkommensteuer befasst. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Abs. 3 AO) einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater gem. § 30 StBVV 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Das Gericht hat entschieden, dass für die Tätigkeit einer Kanzlei im Verfahren der Selbstanzeige die Gebühr des § 30 StBVV nicht für jede Einkunftsart gesondert anfällt. Wenn daher eine Kanzlei die Höchstgebühr zusätzlich für jede Einnahmeart verlangen will, muss sie den Mandanten im Erstberatungsgespräch auf ihre Absicht hinweisen. Die Entscheidung gibt Anlass, Stellung zu beziehen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt
Der [i]Mandant gibt in Steuererklärungen für mehrere Jahre Miet- und Kapitaleinkünfte nicht anKläger verlangt von einer Rechtsanwaltskanzlei die Rückzahlung von Anwaltshonorar für die Erstellung einer steuerlichen Selbstanzeige. Diese Selbstanzeige wollte er vornehmen, da er als Eigentüme...