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NWB Nr. 34 vom Seite 2719

Abbau und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Automatische Weiterversicherung soll neue Schuldenberge verhindern

Gerald Eilts

Über die Problematik von „Wucherzinsen” und der Belastung durch zum Teil auf horrende Summen aufgelaufene Krankenversicherungs-Beitragsschulden wurde bereits mehrfach in NWB berichtet, zuletzt in NWB 18/2013 S. 1379. Nunmehr hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vorgelegt. Der Basisentwurf vom (BT-Drucks. 17/13079) wurde dabei nach Beratungen im Ausschuss für Gesundheit noch deutlich „nachgebessert” und schließlich in dieser geänderten Fassung verabschiedet (BT-Drucks. 17/13947). Um das Auflaufen von Beitragsrückständen für abgelaufene Zeiträume in Zukunft nach Möglichkeit zu vermeiden, wird außerdem eine „obligatorische Anschlussversicherung” eingeführt. Die Regelungen sind am (BGBl 2013 I S. 2423) in Kraft getreten.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Senkung des Prozentsatzes für Säumniszuschläge auf 1 %

[i]Höherer Säumniszuschlag von 5 % als Anreiz zur pünktlichen BeitragszahlungIn der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird seit dem bei Nichtzahlung der Beiträge ein höherer Säumniszuschlag in Höhe von 5 % des rückständigen Beitrags erhoben. Betroffen sind sowohl freiwillige Mitglieder der GKV al...

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