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Pauschalrückstellungen in der Steuerbilanz
Darstellung anhand der Bonusbilanzierung von Bausparkassen
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2011, geplanter Erscheinungstermin November 2011, ISBN: 978-3-482-59373-4Die Passivierung einer Vielzahl gleichartiger ungewisser Verbindlichkeiten erfolgt regel-mäßig durch Bildung einer sog. Pauschalrückstellung. Der Gesetzgeber hat durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 klarstellend geregelt (vgl. BT-Drucks. 14/23 S. 239), dass bei Rückstellungen für gleichartige Verpflichtungen auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen ist, dass der Steuerpflichtige nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wird (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG). Die steuerliche Praxis wirft allerdings einige Fragen auf, die sich nur aufgrund der insoweit wesentlich ergiebigeren Rechtsprechung des BFH, die dieser gesetzlichen Regelung vorausging, klären lassen. Beispielhaft erfolgt dies anhand der Bonusbilanzierung der Bausparkassen. Die nachfolgend dargelegten aus der Rechtsprechung des BFH abgeleiteten Grundsätze lassen sich aber auch auf alle anderen Pauschalrückstellungen, wie z. B. Garantie- und Kulanzrückstellungen, übertragen. Der Beitrag geht ergänzend auch auf die derzeitige Auffassung der steuerlichen Betriebsprüfung ein.