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Nachweispflichten in grenzüberschreitenden Sachverhalten
Die wichtigsten Hinweise aufgrund der aktuellen EuGH-Rechtsprechung
[i]EuGH, Urteil vom 27. 1. 2009 - C-318/07 „Persche” NWB RAAAD-05490; Urteil vom 30. 6. 2011 - C-262/09 „Meilicke II” NWB YAAAD-61703 Bei der Frage, ob und in welcher Form in grenzüberschreitenden Sachverhalten Nachweise für die Erlangung steuerlicher Vergünstigungen bei der inländischen Besteuerung zu erbringen sind, gilt es zahlreiche Hürden zu überwinden: angefangen von der Sprachbarriere bis hin zur fehlenden Bereitschaft von ausländischen Unternehmen und Behörden zur Mithilfe. Auch fehlt oft die Vergleichbarkeit von Vorschriften und Vordrucken. Viele Steuerpflichtige, die das materielle Recht an sich auf ihrer Seite haben, scheitern aber bereits an der Einsicht, die notwendigen Nachweise wie im rein inländischen Sachverhalt zu erbringen. Der Beitrag will das Problem aufzeigen und Lösungen vorstellen. Dabei soll insbesondere auf die erforderlichen Nachweis- und Belegpflichten [i]Intemann, NWB 39/2011 S. 3268; Roth, SteuerStud 10/2011 S. 553 eingegangen werden, die der EuGH Steuerpflichtigen in grenzüberschreitenden Sachverhalten auferlegt.
I. „Verunglückter” Fall „Persche”
[i]EuGH-Urteil „Persche” zum Spendenabzug – voller Erfolg für den Steuerpflichtigen Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rs. C-318/07 „Persche” vom NWB RAAAD-05490 grundlegende Aussagen zum grenzüberschreitenden Spendenabzug getroffen. Kernaussage des Urteils ist, dass die Begren...