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„Geglückte” und „missglückte” Geschäftsveräußerung im Ganzen
Voraussetzungen und Folgen
[i]EuGH, Urteil vom 10. 11. 2011 - Rs. C-444/10, Schriever NWB MAAAD-96071Dass es sich bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen um ein brisantes Thema handelt, zeigt auch wieder das jüngst ergangene , Schriever NWB MAAAD-96071. Die Entscheidung betrifft Unternehmer, die ein Gesamtvermögen veräußern (im Streifall: Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung), das dazugehörende Betriebsgrundstück (im Streifall: Geschäftslokal) jedoch lediglich im Rahmen eines Mietvertrags an den Erwerber überlassen. [i]Hättich/Renz, NWB 33/2010 S. 2614; dies., NWB 4/2011 S. 268Der EuGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass entscheidend ist, ob der Erwerber mit den übertragenen Vermögensgegenständen die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann. Hat der Steuerpflichtige sein Gesamtvermögen einschließlich seines Betriebsgrundstücks veräußert und eine Geschäftsveräußerung im Ganzen angenommen, stellt sich bei der Betriebsprüfung aber heraus, dass keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, führt dies in der Praxis zu Problemen. Möchte er jetzt noch hinsichtlich des Grundstücks zur Umsatzsteuerpflicht optieren, um die Vorsteuerberichtigung zu vermeiden...