Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IBOR-Reform: Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 (ED/2019/1)
I. Einführung
Der IASB hat im Mai 2019 einen Entwurf zur Änderung von IFRS 9 und IAS 39 (Interest Rate Benchmark Reform – Proposed Amendments to IFRS 9 and IAS 39 (ED/2019/1); kurz: ED IBOR)) veröffentlicht, der die möglichen Auswirkungen auf die IFRS-Rechnungslegung aus der Neufassung der sog. Interbank Offered Rates (IBOR) in den Fokus rückt. Zu diesen Interbankensätzen zählen beispielsweise der EURIBOR oder LIBOR, denen über die kurzfristige Refinanzierung von Banken hinaus auch eine übergeordnete Bedeutung als Referenzzinssatz für Kreditfinanzierungen zukommt. Anlass für die IBOR-Reform gaben Manipulationen bei der Ermittlung der Zinssätze und eine zunehmende Illiquidität auf den Interbankenmärkten. Auf europäischer Ebene wurde durch die EU-Verordnung 2016/1011 vom (sog. „Benchmark Regulation“ oder „Referenzwerte-VO“) der Weg hin zu verlässlichen Referenzwerten vorgezeichnet. Aufgrund der regulatorischen Dynamik sind die Effekte aus einer möglichen Umstellung der Interbankensätze aktuell schwer abschätzbar bzw. mit umfangreichen Unsicherheiten behaftet. Zur Vermeidung nachteiliger bilanzieller Effekte hat der IASB die hier vorgestellten Änderungen an IFRS 9 und...