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Behandlung der Vertragsarztzulassung beim Praxiserwerb
Aktuelle Entscheidungen des BFH vom 21.2.2017 - VIII R 7/14, VIII R 56/14 und VIII R 24/16
[i]BFH, Urteil vom 21.2.2017 - VIII R 7/14 NWB YAAAG-45105, VIII R 56/14 NWB OAAAG-45104 und VIII R 24/16 NWB JAAAG-45094 Mit drei Urteilen vom - VIII R 7/14 (BStBl 2017 II S. 689), VIII R 56/14 (BStBl 2017 II S. 694) und VIII R 24/16 NWB JAAAG-45094 hat der BFH zur Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis samt eines abschreibbaren Praxiswerts von Fallgestaltungen, in denen nur eine nicht abschreibbare Vertragsarztzulassung erworben wird, entschieden. Wesentlich ist stets die Frage, ob Erwerbsgegenstand die Vertragsarztpraxis als solche oder nur der wirtschaftliche Vorteil aus der Vertragsarztzulassung ist. Ist Letzteres der Fall, entfallen die Anschaffungskosten des Erwerbers auf ein nicht abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut. Der Beitrag erläutert die Kriterien, nach denen zwischen den Fallgruppen abzugrenzen ist und behandelt Folgefragen, die sich aus der Rechtsprechung ergeben.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sozial- und zivilrechtliche Rahmenbedingungen
1. Sozialrechtliches Nachbesetzungsverfahren gem. § 103 SGB V
[i]Vertragsarztzulassung ist höchstpersönliches RechtDie Erteilung einer Vertragsarztzulassung ist ein statusbegründender Akt, der eine höchstpersönliche öffentlich-rechtliche Rechtsposition nur des Vertragsarztes begründet. Dies gilt auch, we...