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Familienleistungsausgleich
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Steuerentlastung durch Kinder".
I. Definition
Mit Familienleistungsausgleich bezeichnet man die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (§ 31 Satz 1 EStG). Der Begriff hat den zuvor benutzten Begriff „Familienlastenausgleich” abgelöst.
Vergleiche zu Einzelfragen des Familienleistungsausgleichs auch die Stichworte , , , und „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende”.