Voraussetzungen für eine Ansparrücklage und die Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen
Leitsatz
Auch für den Bereich der Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist für jedes einzelne WG, das voraussichtlich angeschafft
oder hergestellt wird, eine gesonderte Rücklage zu bilden. Bei mehreren künftigen Investitionen sind die einzelnen Rücklagen
in der Buchführung jeweils getrennt zu behandeln. Eine Sammelrücklage reicht nicht aus.
Bei einer geplanten wesentlichen Betriebserweiterung darf eine Rücklage nur gebildet werden, wenn die Investitionsgüter bereits
verbindlich bestellt worden sind.
Im Bereich des § 4 Abs. 4a EStG ist der Schuldzinsenabzug zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu klären, ob der betreffende
Kredit eine betriebliche oder private Schuld ist; sodann ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die betrieblich veranlassten
Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG abziehbar sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 800 Nr. 13 DStZ 2008 S. 87 Nr. 4 EFG 2008 S. 288 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2008 S. 314 EAAAC-67864
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.09.2007 - 11 K 427/05
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