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Fallstricke bei der Ausgestaltung von Tantiemevereinbarungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Einbezug von Verlusten in die Bemessungsgrundlage sachgerecht?
[i]Skalecki, Zufluss von Tantiemen beim Gesellschafter-Geschäftsführer, NWB 47/2014 S. 3548 NWB ZAAAE-78984 Tantiemen als variable Gehaltsbestandteile werden im Geschäftsleben häufig als Erfolgsbeteiligung mit Geschäftsführern oder leitenden Angestellten vereinbart und sind in der Regel gewinnabhängig. Steuerlich problematisch sind solche Gehaltsvereinbarungen, wenn der Begünstigte zugleich Gesellschafter ist, insbesondere, wenn er einen beherrschenden Einfluss ausübt. In diesem Fall sind etliche Fallstricke zu beachten. Der Beitrag gibt hierzu einen Überblick und geht dabei auch auf die Berücksichtigung von Verlustvor- bzw. -rückträgen bei der Berechnung der Tantieme ein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Kriterien zur Anerkennung von Tantiemevereinbarungen
[i]VGA bei NichtanerkennungWährend die Vereinbarung von Tantiemen handelsrechtlich keinen besonderen Einschränkungen unterliegt, müssen solche Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter für die steuerliche Anerkennung besondere Bedingungen erfüllen.
Wird die Vergütung steuerlich nicht anerkannt, stellt sie eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Dabei bleibt es bei der Kapitalgesellschaft zunächst bei einer Betriebsausgabe: Diese führt jedoch bei der Ermittlung des körperschaftsteuerl...