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Zufluss von Tantiemen beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Divergenz in der Rechtsprechung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene
[i]Daumke/Keßler/ Perbey, Der GmbH- Geschäftsführer, NWB Verlag, Herne, 4. Aufl. 2014, ISBN 978-3-482-45424-0Verdeckte Gewinnausschüttungen rund um das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt beschäftigen seit jeher die Rechtsprechung und Fachliteratur. Zwar wurde diesbezüglich im Hinblick auf Tantiemevereinbarungen durch die Rechtsprechung Klarheit geschaffen, jedoch ist in jüngster Zeit zu beobachten, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen diese Vereinbarungen fokussiert dem Grunde nach auf den Prüfstand gestellt werden. Insbesondere wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer seine Tantieme ohne weitere Vereinbarung im Unternehmen belässt, beurteilen Betriebsprüfer die Tantiemevereinbarung in Anbetracht der Rechtsprechung des I. Senats des BFH als nicht ernsthaft gewollt und tatsächlich nicht durchgeführt und werten den Gehaltsbestandteil Tantieme im Zeitpunkt der späteren Auszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung bereits dem Grunde nach; wohingegen der VI. und VIII. Senat des BFH eine Zuflussfiktion für beherrschende Gesellschafter(-Geschäftsführer) zum Fälligkeitstag entwickelt haben. Dies kann zu divergierenden Rechtsanwendungen auf Gesells...BStBl 2014 I S. 860