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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 20/16 EFG 2017 S. 27 Nr. 1

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, EStG § 9 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 4

Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin im Sinne von § 9 Abs. 4 EStG

Leitsatz

Der Stationierungs- oder Heimatflughafen, der einem Flugzeugführer von seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder durch eine die arbeitsvertragliche Regelung ausfüllende Weisung unbefristet zugewiesen wird und an dem er seine Einsätze regelmäßig beginnt und beendet, ist seine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl I 2013, 285). Auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der "regelmäßigen Arbeitsstätte" kommt es nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr an.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 27 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2017 S. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2017 S. 317
DAAAF-88626

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.10.2016 - 6 K 20/16

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