Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn
Bedeutung und Wirksamkeit einer Freigrenze
[i]BFH, Urteil vom 12. 12. 2012 - VI R 79/10 NWB FAAAE-30147Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und deshalb keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn für die daran teilnehmenden Arbeitnehmer darstellen. Ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Arbeitgeber anlässlich von Betriebsveranstaltungen Aufwendungen tätigt, um den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. Derartige Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitslohn, wenn sich die Veranstaltungen nach Art, Teilnehmerkreis, Häufigkeit und Dauer im Rahmen des Üblichen (Herkömmlichen) halten und der hierbei dem Arbeitnehmer zugewendete geldwerte Vorteil nicht mehr als 110 € beträgt. Dies hat der NWB FAAAE-30147 verdeutlicht.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB KAAAC-37522 der infoCenter-Beitrag „Betriebsveranstaltungen” aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .