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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 520

Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-34837Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und deshalb keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn für die daran teilnehmenden Arbeitnehmer darstellen. [i]BFH, Urteil vom 12. 12. 2012 - VI R 79/10NWB FAAAE-30147Ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Arbeitgeber anlässlich von Betriebsveranstaltungen Aufwendungen tätigt, um den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. Derartige Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitslohn, wenn sich die Veranstaltungen nach Art, Teilnehmerkreis, Häufigkeit und Dauer im Rahmen des Üblichen (Herkömmlichen) halten und der hierbei dem Arbeitnehmer zugewendete geldwerte Vorteil nicht mehr als 110 € beträgt. Dies hat der NWB FAAAE-30147 verdeutlicht, zugleich eine Fortschreibung der Freigrenze allerdings abgelehnt.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Keine Anpassung der Freibetragsgrenze

[i]BFH: Anpassung der Freigrenze ist nicht Aufgabe der GerichteEine ständige Anpassung des Höchstbetrags an die Geldentwicklung sei nicht Aufgabe des Gerichts, zumal auch der Gesetz- und Verord...

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