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Vorabausschüttungen einer GmbH — Gestaltungsmöglichkeiten
Ausschüttungssperren nach BilMoG
[i]Stahl/Burkhardt, Die Ausschüttungssperre nach BilMoG, BBK 3/2010 S. 106, NWB PAAAD-36849Mit den durch das BilMoG eingeführten Änderungen soll die Rechnungslegung einfacher, moderner und international vergleichbarer werden. Durch Erfassung von noch nicht realisierten Gewinnen wird zwar die Informationsfunktion des Jahresabschlusses verbessert, jedoch werden diese Beträge aus Vorsichts- und Objektivierungsgesichtspunkten sowie aus Gründen des Gläubigerschutzes wieder durch die Regelung einer Ausschüttungs- und Abführungssperre neutralisiert.
Inwieweit durch diese Änderungen auch Vorabausschüttungen einer GmbH betroffen sind oder sein können und welche Gestaltungs- und Lösungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang in Betracht kommen, soll im folgenden Beitrag näher untersucht werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in der
I. Ergebnisverwendung im GmbHG
1. Anspruch auf den Jahresüberschuss
Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags.
Der Anspruch auf den Jahresüberschuss steht jedoch unter mehreren Vorbehalten und kann nur geltend gemacht werden, soweit
[i]Anspruchsvorbehalteabweichende gesetzliche Regelungen,
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