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Vorabausschüttungen einer GmbH — Gestaltung und Ausschüttungssperre
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1140Mit dem BilMoG wird durch Erfassung noch nicht realisierter Gewinne zwar die Informationsfunktion des Jahresabschlusses verbessert, jedoch werden diese Ergebnisbeiträge aus Vorsichts- und Objektivierungsgesichtspunkten sowie aus Gründen des Gläubigerschutzes durch eine Ausschüttungs- und Abführungssperre neutralisiert. Hiervon betroffen ist auch die Vorabausschüttung einer GmbH.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Ergebnisverwendung der GmbH
Die Gesellschafter einer GmbH haben Anspruch auf den Bilanzgewinn bzw. Jahresüberschuss zuzüglich Gewinn- und abzüglich Verlustvortrag vorbehaltlich z. B. einer abweichenden gesetzlichen Regelung oder eines entsprechenden Beschlusses. Es besteht aber kein Anspruch auf Vollausschüttung. Ausgeschlossen sind nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag gebundene Beträge oder von Ausschüttungssperren betroffene Beträge.
Als Vorabausschüttung [i]Definition einer Vorabausschüttungdefiniert sind Zahlungen, die bereits während des Geschäftsjahres oder vor der Feststellung des Jahresabschlusses auf einen erwarteten Gewinn geleistet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine begründete Gewinnerwartung handeln muss, das...