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Umsetzung der EU-Mobilitäts- Richtlinie im Betriebsrentenrecht
Inhalt und Praxisrelevanz der beschlossenen Änderungen des Betriebsrentengesetzes
[i]Grundlagen „Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen“ NWB QAAAE-52794 Der Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten der EU (RL 2014/50/EU, EU-MobRL; allgemein „EU-Mobilitäts-Richtlinie“ genannt) beschlossen (BGBl 2015 I S. 2553). Hieraus ergeben sich verschiedene, für die Praxis wichtige Verbesserungen der Arbeitnehmerrechte bezogen auf die betriebliche Altersversorgung mit [i]Fuhrmann, NWB 21/2016 S. 1568 Wirkung ab dem . Das Gesetz enthält zudem eine begleitende halbherzige steuerliche Flankierung. Schließlich werden quasi im „Huckepack“ mit den von der EU angestoßenen Änderungen mit Wirkung bereits ab dem eine Erleichterung der Rentenanpassungsregelung für Versicherer bzw. Pensionskassen sowie eine Flexibilisierung der Regeln für Pensionsfonds in Kraft gesetzt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangspunkt EU-Mobilitäts-Richtlinie
[i]Ziel: Beseitigung vermuteter Hindernisse in Bezug auf Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bereich der betrieblichen AltersversorgungAm ist die Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und Rates über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (EU-Mobilität...