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Mittelbarer Anteilserwerb bei Einheits-KG im Grunderwerbsteuerrecht
Anm. zum
[i] BFH, Urteil vom 12. 3. 2014 - II R 51/12 NWB UAAAE-68132Der BFH hat sich in der letzten Zeit vermehrt zu der Frage äußern können, wie der im Grunderwerbsteuerrecht verwendete Begriff „Anteil“ auszulegen ist. Dabei ist insbesondere seine Entscheidung zur mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands bei immobilienbesitzenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a GrEStG) hervorzuheben, wonach – verkürzt gesagt – vermittelnde [i]Graessner, NWB 9/2014 S. 575; ders., NWB 40/2013 S. 3130Kapitalgesellschaften wie Personengesellschaften transparent zu behandeln sind (, BStBl 2013 II S. 833). Ebenso grundlegend ist das Urteil zu wechselseitigen Beziehungen, die nach Ansicht des BFH ähnlich wie eigene Anteile bei der Ermittlung des [i]Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz – Kommentar, NWB Verlag, Herne, 10. Aufl. 2013, ISBN: 978-3-482-40400-9schädlichen Beteiligungsquorums von mindestens 95 % nicht zu berücksichtigen sind (, BStBl 2014 II S. 326). Nunmehr hat der BFH in seinem Urteil vom - II R 51/12 NWB UAAAE-68132 zum unmittelbaren und mittelbaren Anteilserwerb bei einer Einheits-KG Stellung genommen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über den derzeitigen Diskussionsstand und stellt anschließend die wesentlichen Aussagen des Urteils zur Auslegung des Begriffs „mittelbarer An...