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Offenlegungspflicht: Änderungen seit August 2022
Im Zuge der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRuG) in deutsches Recht kommt es zu Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen. Es wurden u. a. Neuerungen zum Offenlegungsmedium und zur Identifizierungspflicht getroffen. Alle Unternehmensberichte und Rechnungslegungsunterlagen mit Geschäftsjahresbeginn ab dem müssen nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/re359.