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Arbeitsrecht – (Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung (BAG)
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.
Sachverhalt und Verfahrensverlauf
Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden Schuldnerin), die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn i. H. von 1.350 € brutto und Sonntagszuschlägen i. H. von 66,80 € brutto eine Corona-Prämie i. H. von 400 €. Über das Vermögen der Schuldnerin war im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet ...