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Vorsatzanfechtung nach gescheiterten Sanierungskonzepten
Die Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
Scheitert die Umsetzung des Sanierungskonzeptes, kommt es vielfach zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen. Anfechtungsansprüche werden dabei, soweit sie nicht nur den Dreimonatszeitraum vor dem Insolvenzantrag betreffen, in erster Linie auf die Vorsatzanfechtung gestützt. Der BGH hat zum Nachweis der subjektiven Anspruchsvoraussetzungen der Vorsatzanfechtung neue Grundsätze aufgestellt, die den Anfechtungsgegnern weitgehend entgegenkommen. Der vorliegende Beitrag leitet aus diesen die Einwendungen ab, die von Anfechtungsgegnern zur Abwehr einer Inanspruchnahme aus Vorsatzanfechtung erhoben werden können.
Die Inkongruenz bildet unverändert ein Beweisanzeichen für die subjektiven Merkmale der Vorsatzanfechtung. Inkongruent ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte.
Die wesentliche Neuausrichtung der Rechtsprechung besteht darin, dass der BGH den Rückschluss auf den Benachteiligungsvorsatz bei kongruenten Rechtshandlungen nicht mehr allein aufgru...