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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 BA 32/19

Leitsatz

Ein zeitlich vor dem Statusfeststellungsantrag (Anfrageverfahren) bereits eingeleitetes Betriebsprüfungsverfahren verdrängt das Anfrageverfahren, wenn eine Prüfung und Feststellung des Rechtsverhältnisses erfolgt. Der Träger der Rentenversicherung muss die im Rahmen des Betriebsprüfungsverfahrens erfolgende Feststellung von Versicherungspflicht für eine Beschäftigung nicht auf den angekündigten Prüfzeitraum beschränken.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 2063 Nr. 40
DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 31
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2022 S. 2595
HAAAJ-22186

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 02.03.2022 - L 9 BA 32/19

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