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Die Bilanzierung latenter Steuern im Kontext der Zwischenergebniseliminierung
Obwohl die Eliminierung von Zwischenergebnissen nach § 304 HGB als typischer Anwendungsfall der Bilanzierung latenter Steuern nach § 306 HGB gilt, liegen zur Steuerabgrenzung im Kontext der Zwischenergebniseliminierung bislang nur vereinzelte und zudem knappe Darstellungen vor. Anliegen des Beitrags ist es, diesen Rückstand aufzuarbeiten. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen der konzernbilanziellen Steuerabgrenzung wird im Beitrag die Bilanzierung latenter Steuern infolge der aktivseitigen Zwischenergebniseliminierung nach § 304 HGB erläutert. Weiterführend kommen Besonderheiten der Steuerabgrenzung infolge der Zwischenergebniseliminierung im Schuldbereich zur Sprache.
Einordnung
Die Abgrenzung latenter Steuern stellt die Bilanzierungspraxis vor erhebliche Herausforderungen. Ein eindeutiges Indiz hierfür ist, dass latente Steuern in der Vergangenheit mehrfach zu Fehlerfeststellungen im Rahmen von Enforcement-Prüfungen geführt haben. Ein zusätzlicher Komplexitätstreiber der Steuerabgrenzung in handelsrechtlichen Konzernabschlüssen ist darin zu sehen, dass es in Einzelfragen zu einem „Nebeneinander“ des § 274 HGB und des § 306 HGB kommt, was für eine in konzeptioneller Hinsicht sehr b...