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Aktuelles zur Umsatzsteuerpflicht von Sportvereinen
Tätigkeitsfelder und Steuerbefreiung für Sportkurse
[i]Stiebert, Besteuerung der Vereine, Grundlagen, NWB IAAAE-29366 Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von gemeinnützigen Sportvereinen ist kompliziert. Die Vereine müssen ihre Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Tätigkeitsbereiche (ideelle Tätigkeit, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb) zuordnen. Die Spanne reicht dabei von nicht umsatzsteuerbaren Umsätzen bis hin zu umsatzsteuerbaren Umsätzen, die entweder steuerbefreit sein können oder auf welche unterschiedliche Steuersätze (7 % oder 19 %) anzuwenden sind. Durch die Vielzahl jüngerer – die Steuerbefreiung einschränkender – Gerichtsentscheidungen ist das Thema erneut zu einem Prüfungsschwerpunkt für die Finanzverwaltung geworden. Aus diesem Anlass beleuchtet der nachfolgende Beitrag neben den Grundsätzen auch die aktuellen Entwicklungen zur Umsatzbesteuerung von Sportvereinen.
I. Tätigkeiten gemeinnütziger Sportvereine und Umsatzsteuerpflicht
[i]Abgrenzung der vier TätigkeitsbereicheDie Abgrenzung zwischen dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem Zweckbetrieb bereitet häufig Schwierigkeiten; angefangen von der jährlichen Vereinsfeier bis hin zu besonderen Angeboten...