Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles zur Umsatzsteuerpflicht von Sportvereinen
Gemeinnützige (Sport-)Vereine teilen ihre Einnahmen und Ausgaben auf die Bereiche ideeller Tätigkeit, Vermögensverwaltung, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe auf. Jeder Verein verfolgt andere steuerliche Zielsetzungen. Eine Vielzahl der Vereine möchte möglichst steuerfreie Umsätze erzielen. Andere Vereine, die beispielsweise ihre Sportanlage renoviert, erweitert oder neu gebaut haben, möchten hingegen in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen.
.
Tätigkeitsfelder
[i]Ideelle Tätigkeiten – MitgliedsbeiträgeUnter den Bereich der ideellen Tätigkeiten von Sportvereinen fallen Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Rücklagen. Die Vereine sind insofern nicht Unternehmer i. S. von § 2 Abs. 1 UStG. Die von der Finanzverwaltung vorgenommene Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen ist durch die Rechtsprechung überholt. Danach können Mitgliedsbeiträge Leistungsentgelt sein (, NWB CAAAB-72618; , NWB GAAAC-58398).
[i]Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, ZweckbetriebGemeinnützige Sportvereine sind im Rahmen der Vermögensverwaltung, ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ihrem Zweckbetrieb Unternehmer i. S. von § 2 Abs. 1 UStG. Leistungen im Rahmen der Vermög...