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Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung soll im Oktober 2022 in Kraft treten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2703Seit Frühjahr 2020 hat der Verordnungsgeber mit einem speziellen Maßnahmenpaket (AHA-L-Regel, Schutzmasken, Tests, Arbeiten im Homeoffice) Regelungen für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz erlassen, die mehrfach geändert wurden und mit Ablauf des vollständig entfallen sind. Jetzt will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab dem eine Neufassung der Corona-ArbSchV in Kraft setzen, die bis zum befristet werden soll.
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Zielsetzung
Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA5 des Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht bereits während der Sommermonate ein erhöhtes Infektionsgeschehen, das im Herbst und im kommenden Winter vermutlich noch zunehmen wird. Folge des Infektionsgeschehens ist ein deutlicher Anstieg krankheitsbedingter [i]Krankheitsbedingte Ausfallzeiten sollen reduziert werdenAusfallzeiten im Beschäftigungssystem. Deswegen sollen auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden, um krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen und der Wirtschaft zu minimieren.